Eine Bauabnahme bedeutet das Ende einer Ausführungsphase und den Beginn der Nutzungsphase eines Gebäudes. Eine Abnahme von Bauleistungen bedeutet, dass Sie die Bauleistungen als korrekt akzeptieren. Eine Abnahme hat daher weitreichende rechtliche Wirkungen. Laut einer repräsentativen Studie wurden bei 40 Prozent aller untersuchten Gebäude Fehler an der Konstruktion im Gewährleistungszeitraum festgestellt. 38 Prozent wiesen zudem Mängel oder Schäden an der technischen Gebäudeausrüstung auf und waren bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar.
Die Bauabnahme ist daher ein sehr wichtiger Zeitpunkt, um die Bausubstanz auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Der Bausachverständige steht Ihnen bei der Bauabnahme beratend zur Seite und überprüft für Sie, ob ausgeführte Bauleistungen fachgerecht abgeschlossen wurden und erstellt Prüfprotokolle.
Während dem Termin zur Bauabnahme wird die Bausubstanz genauestens begutachtet. Baumängel werden benannt und protokolliert. Auf Wunsch werden ausführliche Berichte mit Fotodokumentationen von mangelhaft ausgeführten oder gar unfertigen Bauarbeiten angefertigt.
Das Sachverständigenbüro Steffen Varga bietet seine Hilfe zu den Themen Bauabnahme, Bauwesen, Schimmelpilzschäden sowie Holzzerstörende Pilze an.
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