Baumängel

Wann liegen Baumängel vor?


Baumängel liegen vor, wenn  Ist-Zustand eines Bauwerks von Soll-Zustand eines Bauwerks abweicht. Abweichungen sind nicht automatisch Baumängel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Baumängelbeseitigung. Es ist zu klären was vereinbart wurde und wie sind Leistungen des Handwerkers üblicherweise auszusehen. Bei der Klärung hilft Ihnen ein Bausachverständiger.


Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist


Der Bauherr hat Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung, wenn Baumängel oder Baupfusch vorliegen. Der Bausachverständige überprüft für Sie die Bausubstanz. Wenn Baumängel vorliegen, können diese durch den Bauherren vor Ablauf der Gewährleistungsfrist dem Bauträger bzw. dem ausführendem Gewerk mitgeteilt werden. Der Gewährleistungszeitraum ist im Werkvertrag festgelegt. Dieser beträgt in der Regel 4 bis 5 Jahre für eine Immobilie. Die Gewährleistung beginnt nach der Bauabnahme bzw. Bauendabnahme.


Ursachenanalyse durch Bausachverständige


Erfahrene Baugutachter überprüfen für Sie, ob vertragswidrige Ist-Zustände von Bauleistungen vorliegen oder die Ursachen der Baumängel auf Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Auf Wunsch fertigt der Bausachverständige ein ausführliches Bauschadengutachten mit einer Fotodokumentation der vorgefundenen Baumängel an.


Weitere Informationen zu Baumängel:


Das Sachverständigenbüro Steffen Varga steht Ihnen zum Thema Baumängel in Erfurt sowie ganz Thüringen zur Verfügung.


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