Baumängel

Wann liegen Baumängel vor?


Ein Baumangel liegt rechtlich vor, wenn der Ist-Zustand eines Bauwerks negativ vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand abweicht. Wichtig zu wissen: Nicht jede optische Unregelmäßigkeit ist automatisch ein Mangel, und nicht jede Abweichung berechtigt sofort zu einer kostenfreien Nachbesserung. Entscheidend ist immer, was im Bauvertrag vereinbart wurde und welche Ausführung als üblicher Standard (die "anerkannten Regeln der Technik") gilt.


Als Laie ist dies schwer zu beurteilen. Ein unabhängiger Bausachverständiger bringt hier schnell Klarheit und schützt Sie vor unberechtigten Ablehnungen durch die Baufirma.




Begutachtung sichern: Handeln Sie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist!


Liegen tatsächliche Baumängel oder Baupfusch vor, haben Sie als Bauherr Anspruch auf eine kostenfreie Instandsetzung (Nacherfüllung). Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, müssen diese Mängel dem Bauträger oder dem ausführenden Gewerk rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt werden.


  • Wie lange läuft die Frist? Der Gewährleistungszeitraum ist im Werkvertrag geregelt. Er beträgt nach BGB in der Regel 5 Jahre (bei Verträgen nach VOB/B meist 4 Jahre).


  • Wann beginnt sie? Die Frist startet offiziell mit der rechtlichen Bauabnahme bzw. Bauendabnahme.


Unser Tipp: Lassen Sie die Bausubstanz systematisch durch einen Baugutachter überprüfen, bevor die Frist verstreicht und die Beweislast auf Sie übergeht.



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Weitere Informationen zu Sachverständigenhilfe


Das Sachverständigenbüro Steffen Varga bietet seine Hilfe zu einer Vielzahl von Fragen zu den Themen, Baumängel, Bauwesen, Schimmelpilzschäden sowie holzzerstörende Pilze an.


Mein Einzugsgebiet: Als Baugutachter und Schimmelgutachter regional für Sie vor Ort


Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, bin ich überregional in mehreren Kernregionen für Sie im Einsatz. Mein Service für Kurzgutachten und Schadensanalysen erstreckt sich über folgende Gebiete und deren Umgebung:


  • Thüringen (Kernregion): Erfurt, Weimar, Jena, Gotha, Eisenach, Arnstadt, Apolda, Ilmenau, Suhl, Gera, Nordhausen und Greiz.


  • Sachsen & Sachsen-Anhalt: Leipzig, Dresden, Chemnitz sowie Halle (Saale).


  • Hessen: Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Hanau, Wiesbaden, Gießen, Kassel, Fulda und Bad Hersfeld.


  • Bayern & Rheinland-Pfalz: Würzburg, Nürnberg und Mainz.


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